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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §34Rechtssatz
§ 46 Abs. 1 Z 2 lit. c NAG 2005, der Vorschriften für die Familienzusammenführung von Asylberechtigten vorsieht, ist nach dem Gesetzeswortlaut dann anwendbar, wenn § 34 Abs. 2 AsylG 2005 nicht gilt. Daraus ist zu schließen, dass der Gesetzgeber die Erteilung von Aufenthaltstiteln in jenen Konstellationen, die § 34 Abs. 2 AsylG 2005 unterliegen, nicht über das NAG 2005, sondern über das AsylG 2005 regeln wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190568.L07Im RIS seit
13.08.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019