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E3L E06301000Norm
32014L0025 Vergabekoordinierungs-RL Wasser Energie Verkehr Art79 Abs2Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0177Rechtssatz
Der eine Regelung betreffend Bietergemeinschaften enthaltende letzte Unterabsatz des Art. 79 Abs. 2 der Richtlinie 2014/25/EU spricht nur von der Inanspruchnahme von Kapazitäten. Darin kann eine ausdrückliche Zulassung des Austausches von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nicht erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040161.L06Im RIS seit
20.08.2019Zuletzt aktualisiert am
25.09.2019