TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/28 W224 2154998-1

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Veröffentlicht am 28.03.2019
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Entscheidungsdatum

28.03.2019

Norm

AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §34
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W224 2155008-1/9E

W224 2155005-1/10E

W224 2154998-1/7E

Gekürzte Ausfertigung des am 07.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Martina WEINHANDL als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX , 2. XXXX , geb. XXXX , und 3. XXXX , geb. XXXX , alle StA. Syrien, 3. vertreten durch: XXXX , 1.-3. vertreten durch:

MigrantInnenverein St. Marx gegen die Spruchpunkte I. des Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.03.2017, Zl. 1090030010-151487717, Zl. 1090031301-151487504, und Zl. 1090032505-151488055, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 07.03.2019, zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerden gegen Spruchpunkt I. werden gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 3 Abs. 1 AslyG 2005 als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses,
Asylantragstellung, Asylverfahren, Familienverfahren, gekürzte
Ausfertigung, mündliche Verhandlung, mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W224.2154998.1.00

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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