RS Vwgh 2019/3/29 Ra 2017/04/0136

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Veröffentlicht am 29.03.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
MinroG 1999 §116
MinroG 1999 §119
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Sache des vorliegend angefochtenen Beschlusses ist nicht die (Frage der Rechtmäßigkeit der) Erteilung der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplans bzw. der Bewilligung von Bergbauanlagen an die mitbeteiligte Partei, sondern die Behandlung der Beschwerde als unzulässig und deren Zurückweisung. Ausgehend davon muss sich auch die in der Revision als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage, von deren Lösung die Revision abhängt, auf die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde bzw. die Rechtmäßigkeit ihrer Zurückweisung beziehen (vgl. VwGH 28.2.2018, Ra 2017/04/0041, und VwGH 13.3.2017, Ra 2017/16/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040136.L00

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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