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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1497Rechtssatz
§ 43 Abs. 2 IO ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf auch in einem zivilgerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu beachten ist (vgl. RIS-Justiz RS0064658; RS0064691). Nach der Rechtsprechung des OGH ist § 1497 ABGB, der eine Unterbrechung der Verjährung vorsieht, analog auch auf einzelne Ausschlussfristen, so insbesondere auch auf § 43 Abs. 2 IO anzuwenden (RIS-Justiz RS0034507); auch Regelungen über die Hemmung der Verjährung sind auf diese Frist anzuwenden (vgl. auch Rebernig in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, 24. Lfg., § 43 Tz 33 Tz 31). Insbesondere kann demnach eine Präklusivfrist durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden (vgl. RIS-Justiz RS0020748).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150060.L05Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019