Index
E1ENorm
BVergG 2006 §16 Abs6Beachte
Rechtssatz
Bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich sind (unter der Voraussetzung eines eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses) die allgemeinen Grundregeln des AEUV sowie die daraus folgenden Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu berücksichtigen (vgl. EuGH 5.4.2017, "Borta" UAB, C-298/15, Rn. 36).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016040053.J01Im RIS seit
27.08.2021Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021