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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §29 Abs2Rechtssatz
Befindet sich jemand wegen eines diagnostizierten Zustandes rascher "Erschöpfbarkeit (Erschöpftheit)" als Landeslehrer im Krankenstand, ist die Teilnahme an einer Duathlon-Veranstaltung, welche eine hohe Leistungsfähigkeit sowohl in mentaler als auch körperlicher Hinsicht verlangt, geeignet, die Berechtigung seines Krankenstandes in der Öffentlichkeit in Zweifel zu ziehen und damit das Vertrauen der Allgemeinheit iSd § 29 Abs. 2 LDG 1984 zu beeinträchtigen und diesen Tatbestand in objektiver Hinsicht zu erfüllen (vgl. VwGH 4.4.2001, 98/09/0078). Hat der Lehrer trotz Dienstunfähigkeit ohne vorherige medizinische Klärung und Freigabe an einem derartigen sportlichen Wettkampf teilgenommen, so kann ihm jedenfalls fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden und hat er damit den Tatbestand des § 29 Abs. 2 LDG 1984 erfüllt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019090005.J02Im RIS seit
08.08.2019Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019