RS Vwgh 2019/5/22 Ro 2019/09/0005

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Veröffentlicht am 22.05.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §29 Abs2
StGB §6 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Befindet sich jemand wegen eines diagnostizierten Zustandes rascher "Erschöpfbarkeit (Erschöpftheit)" als Landeslehrer im Krankenstand, ist die Teilnahme an einer Duathlon-Veranstaltung, welche eine hohe Leistungsfähigkeit sowohl in mentaler als auch körperlicher Hinsicht verlangt, geeignet, die Berechtigung seines Krankenstandes in der Öffentlichkeit in Zweifel zu ziehen und damit das Vertrauen der Allgemeinheit iSd § 29 Abs. 2 LDG 1984 zu beeinträchtigen und diesen Tatbestand in objektiver Hinsicht zu erfüllen (vgl. VwGH 4.4.2001, 98/09/0078). Hat der Lehrer trotz Dienstunfähigkeit ohne vorherige medizinische Klärung und Freigabe an einem derartigen sportlichen Wettkampf teilgenommen, so kann ihm jedenfalls fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden und hat er damit den Tatbestand des § 29 Abs. 2 LDG 1984 erfüllt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019090005.J02

Im RIS seit

08.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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