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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e Abs1Rechtssatz
Die Auflösung eines Mietvertrages stellt nicht schlechthin eine Unwägbarkeit dar, die einen frühzeitigen Verkauf des betroffenen Anlagegutes als für die Investitionszuwachsprämie unschädlich erscheinen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150018.L01Im RIS seit
08.08.2019Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019