RS Vwgh 2019/5/28 Ra 2018/15/0018

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e Abs1

Rechtssatz

Die Auflösung eines Mietvertrages stellt nicht schlechthin eine Unwägbarkeit dar, die einen frühzeitigen Verkauf des betroffenen Anlagegutes als für die Investitionszuwachsprämie unschädlich erscheinen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150018.L01

Im RIS seit

08.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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