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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/17/0043 B 29. April 2015 RS 1Stammrechtssatz
Wird zwar ein Themenbereich angesprochen, unterbleibt aber die Darlegung einer konkreten Rechtsfrage, entspricht dies nicht den Anforderungen des § 28 Abs 3 VwGG. Mangels behandlungsfähiger Ausführung einer konkreten Rechtsfrage stellt sich die weitere Frage, ob eine solche - hier nicht offen gelegte - Rechtsfrage überhaupt von grundsätzlicher Bedeutung wäre, nicht (vgl schon VwGH B vom 23. Juni 2014, Ra 2014/17/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090080.L02Im RIS seit
26.09.2019Zuletzt aktualisiert am
26.09.2019