Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/07/0280 E 29. Juli 2015 RS 1(ohne letzten Satz)Stammrechtssatz
Schutzgebietsbestimmungen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 sind Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden. Unbestritten besteht an der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ein großes öffentliches Interesse. Dieses öffentliche Interesse ist grundsätzlich in jedem Fall unabhängig von der Möglichkeit bzw. dem Vorhandensein eines Anschlusses an eine öffentliche Trinkwasserversorgung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Bei Vorhandensein eines Anschlusses an eine öffentliche Wasserversorgung ist ein solches öffentliches Interesse nur mehr unter ganz besonderen, von der Behörde eingehend zu begründenden Umständen denkbar (vgl. E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070054.L03Im RIS seit
04.09.2019Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019