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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/07/0486 B 31. Jänner 2019 RS 1Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit § 17 WRG 1959 handelt es sich bei einem Widerstreitverfahren mit mehreren Projekten um ein einheitliches, gemeinsam durchzuführendes Verfahren; die bei einem Widerstreit um wasserrechtliche Bewilligungen konkurrierenden Bewerber bilden eine Verfahrensgemeinschaft. Die einzelnen Bewilligungsanträge sind nicht getrennt, sondern in einem Gesamtverfahren zu behandeln (VwGH 18.12.2014, Ro 2014/07/0033). Die notwendigen Ermittlungen in diesem Gesamtverfahren können sich aber je nach Anzahl und Art der widerstreitenden Projekte durchaus unterschiedlich gestalten; dies auch in Hinblick auf ein allfälliges Vorgehen nach § 17 Abs. 3 erster Satz WRG 1959.
Schlagworte
VerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070051.L07Im RIS seit
25.09.2019Zuletzt aktualisiert am
25.09.2019