RS Vwgh 2019/6/27 Ra 2019/07/0051

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Veröffentlicht am 27.06.2019
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg
WRG 1959 §109
WRG 1959 §17
WRG 1959 §17 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/07/0486 B 31. Jänner 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit § 17 WRG 1959 handelt es sich bei einem Widerstreitverfahren mit mehreren Projekten um ein einheitliches, gemeinsam durchzuführendes Verfahren; die bei einem Widerstreit um wasserrechtliche Bewilligungen konkurrierenden Bewerber bilden eine Verfahrensgemeinschaft. Die einzelnen Bewilligungsanträge sind nicht getrennt, sondern in einem Gesamtverfahren zu behandeln (VwGH 18.12.2014, Ro 2014/07/0033). Die notwendigen Ermittlungen in diesem Gesamtverfahren können sich aber je nach Anzahl und Art der widerstreitenden Projekte durchaus unterschiedlich gestalten; dies auch in Hinblick auf ein allfälliges Vorgehen nach § 17 Abs. 3 erster Satz WRG 1959.

Schlagworte

VerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070051.L07

Im RIS seit

25.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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