Norm
ZPO §588 Abs2Rechtssatz
Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132687Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021