RS OGH 2019/5/15 18ONc1/19w, 18ONc1/20x, 18OCg5/20i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
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Norm

ZPO §588 Abs2

Rechtssatz

Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.

Entscheidungstexte

  • 18 ONc 1/19w
    Entscheidungstext OGH 15.05.2019 18 ONc 1/19w
    Beisatz: Aus Beziehungen des Schiedsrichters zu den Bevollmächtigten einer der Schiedsparteien können sich Umstände ergeben, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit von Schiedsrichtern wecken. (T1)
  • 18 ONc 1/20x
    Entscheidungstext OGH 23.07.2020 18 ONc 1/20x
    Beis wie T1
  • 18 OCg 5/20i
    Entscheidungstext OGH 17.02.2021 18 OCg 5/20i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132687

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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