Norm
StPO §271 Abs7Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof ist an den Protokollsinhalt gebunden, wenn ein diesbezüglicher [hier: auf Streichung einer Passage abzielender] Berichtigungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132688Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019