Norm
PVG §9Schlagworte
Zustimmungspflichtige Maßnahme; Aussetzung der Maßnahme; Diensteinteilung; Dienstplan; Dienstaufträge; Dienstzuteilung; Zuständigkeit DARechtssatz
Da es sich beim Befehl des Kdt vom 20. November 2015 um keine zustimmungspflichtige Dienstplanänderung oder Änderung der Diensteinteilung für mehrere Bedienstete oder für einen längeren Zeitraum iSd § 9 Abs. 2 lit. b PVG handelt, besteht auch kein Rechtsanspruch des DA auf die Aussetzung aller diesbezüglichen Maßnahmen nach § 10 Abs. 5 letzter Satz PVG und war die Beschwerde nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:B8.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
29.07.2019