Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
31.05.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Z15Rechtssatz
Bei einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Student“ ist die Vorlage einer Haftungserklärung aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Verankerung zulässig. Auch können mehrere Personen als Verpflichtete auftreten, dies hat jedoch die Haftung jedes Verpflichteten für den vollen Haftungsbetrag zur ungeteilten Hand zur Folge. Hinzu kommt, dass durch die in § 2 Abs. 15 NAG vorgesehene Haftung zur ungeteilten Hand auch jeder Verpflichtete für sich über die erforderlichen Mittel verfügen muss (vgl. VwGH vom 22.1.2014, 2011/22/0050).
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; Einkünfte; Haftungserklärung; Tragfähigkeit; Privat- und Familienleben; InteressenabwägungAnmerkung
VwGH v. 03.06.2020, Ra 2019/22/0165-0168; AufhebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.061.10153.2018Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020