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L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SalzburgNorm
BAO §242a Abs1Rechtssatz
Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung der Strafbarkeit des zugrunde liegenden Deliktes nicht mehr der Strafverfolgung dienen kann und ebensowenig der Abgabeneinhebung, weil der nicht entrichtete Abgabenbetrag unter der Grenze des § 242a Abs. 1 BAO liegt (vgl. VwGH 26.1.1998, 97/17/0361).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:FE2018160001.H07Im RIS seit
26.07.2019Zuletzt aktualisiert am
26.07.2019