RS Vwgh 2019/4/29 Fe 2018/16/0001

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Veröffentlicht am 29.04.2019
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkgebührenG Slbg §12 Abs1 lita
ParkgebührenG Slbg §3 Abs5
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Die Angabe des bestimmten Ortes im Sinn des § 3 Abs. 5 des Salzburger Parkgebührengesetzes muss nicht jenes Maß an Genauigkeit aufweisen, das für eine im ruhenden Verkehr begangene Verwaltungsübertretung nach § 12 Abs. 1 lit. a des Salzburger Parkgebührengesetzes im Zusammenhang mit der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinn des § 44a Z 1 VStG gefordert wird (vgl. VwGH 20.4.2001, 2001/02/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:FE2018160001.H05

Im RIS seit

26.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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