Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/03/0051Besprechung in:ecolex 10/2019, S. 918-919;Rechtssatz
Die Abzinsung (Diskontierung) ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik, womit der (Gegen)Wert einer zukünftigen Zahlung ermittelt wird. Die Abzinsung von Zahlungen erlaubt es, Beträge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, auf den maßgebenden Beurteilungszeitpunkt umzurechnen und damit vergleichbar zu machen. Um eine solche Berechnung durchzuführen, sind zwingend ein gewisses Maß an Sachverständnis für den Finanzmarkt und darauf bezugnehmende Rechenoperationen von Nöten.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030050.J07Im RIS seit
20.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019