RS Vwgh 2019/5/21 Ro 2018/03/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §52
EisenbahnG 1957 §48

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/03/0051Besprechung in:ecolex 10/2019, S. 918-919;

Rechtssatz

Die Abzinsung (Diskontierung) ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik, womit der (Gegen)Wert einer zukünftigen Zahlung ermittelt wird. Die Abzinsung von Zahlungen erlaubt es, Beträge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, auf den maßgebenden Beurteilungszeitpunkt umzurechnen und damit vergleichbar zu machen. Um eine solche Berechnung durchzuführen, sind zwingend ein gewisses Maß an Sachverständnis für den Finanzmarkt und darauf bezugnehmende Rechenoperationen von Nöten.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030050.J07

Im RIS seit

20.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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