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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/13/0009 E 15.05.2019Ro 2019/13/0011 E 15.05.2019Ro 2019/13/0012 E 15.05.2019Ro 2019/13/0021 E 11.12.2019Rechtssatz
Zwischen dem Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde und der Maßnahme nach § 299 Abs. 1 BAO bestehen erhebliche Unterschiede. So ist im Rahmen eines Verfahrens über einen Antrag nach § 299 Abs. 1 BAO lediglich der geltend gemachte Aufhebungsgrund zu prüfen (vgl. VwGH 26.11.2014, 2012/13/0123). Auch handelt es sich bei einer Entscheidung über einen Antrag nach § 299 Abs. 1 BAO - anders als im Falle einer Entscheidung über eine Bescheidbeschwerde - um eine Ermessensentscheidung. Es ist daher auch anerkannt, dass ein Antrag nach § 299 BAO und ein "Rechtsmittel" einander nicht ausschließen (vgl. VwGH 30.6.2015, 2013/17/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019130014.J02Im RIS seit
06.02.2020Zuletzt aktualisiert am
06.02.2020