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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9 Abs1Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/13/0030 E 25.04.2019Ra 2019/13/0031 E 25.04.2019Rechtssatz
Das Verhalten des Geschäftsführers dahingehend, die Einholung einer Auskunft zu unterlassen, weil das erwartete Ergebnis der Auskunft der eigenen Rechtsansicht widerspricht, kann die Annahme eines Verschuldens nicht ausschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019130029.L03Im RIS seit
24.07.2019Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019