RS Vwgh 2019/4/25 Ra 2018/22/0272

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2019
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/05/0256 B 21. Mai 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Nebenbestimmungen eines Bescheides sind Willensäußerungen der Behörde, die von ihr dem Hauptinhalt des Spruches beigefügt werden; zu diesen Nebenbestimmungen werden Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte gezählt (siehe die umfangreichen Nachweise bei Hengstschläger-Leeb, AVG § 59, Rz 16).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungInhalt des Spruches DiversesRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220272.L01

Im RIS seit

25.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten