RS Vwgh 2019/4/25 Ra 2017/13/0061

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Veröffentlicht am 25.04.2019
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292 idF 2016/I/117
ZPO §63

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage, ob die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts aufgebracht werden können, ist eine Schätzung der auf Seiten des Antragstellers voraussichtlich anfallenden Kosten unerlässlich, wobei unter Berücksichtigung der zum Entscheidungszeitpunkt bestehenden Umstände des Einzelfalles ein durchschnittlicher Verfahrensablauf anzunehmen ist (vgl. idS M. Bydlinski in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze3, zu § 63 ZPO Rz 3, dem die Bestimmung des § 292 BAO laut den Erläuterungen nachgebildet ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017130061.L00

Im RIS seit

24.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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