Norm
EO §382fRechtssatz
§ 382f EO macht die Möglichkeit, einen einstweiligen Mietzins aufzuerlegen, vom Vorliegen eines Hauptmietverhältnisses abhängig. Im Hinblick darauf, dass nicht zu unterstellen ist, dass dem Gesetzgeber die Existenz von Untermietverhältnissen nicht bekannt war, ist nicht von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132650Im RIS seit
25.07.2019Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019