Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.05.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs2Rechtssatz
Ist der Empfänger eines behördlichen Schriftstückes am Tag der Verständigung von der Hinterlegung nach § 17 Abs 2 ZustG nicht ortsabwesend, kommt ein Fristenlauf iSd § 17 Abs 3 letzter Satz ZustG nicht in Betracht, da dieser vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. Eine darauffolgende, am ersten Tag der Abholmöglichkeit bestehende Ortsabwesenheit führt daher nicht dazu, dass die Zustellung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte, als bewirkt gilt.
Schlagworte
Keine Ortsabwesenheit am Tag der Verständigung, Beginn Fristenlauf, Ortsabwesend am ersten Tag der AbholmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.30.25.1410.2018Zuletzt aktualisiert am
23.07.2019