Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
27.03.2019Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
LSD-BG 2016 §31 Abs2Rechtssatz
Die Maßnahmen nach § 31 Abs 2 Z 1 bis 3 LSD-BG 2016, welche der Arbeitgeber oder der Überlasser für ein Absehen von einer Untersagung der Dienstleistung nach § 31 Abs 1 leg cit glaubhaft zu machen hat, sind nicht anders zu verstehen, als jene in der gleichlautenden Vorbildregelung des § 73 BVergG 2006, weshalb zur Auslegung auch die diesbezüglich ergangene höchstgerichtliche Judikatur herangezogen werden kann. Danach sind nicht sämtliche Maßnahmen zwingend kumulativ zu treffen, sondern konkrete (technische, organisatorische oder personelle) Maßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Die Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit, bei der die festgestellten Verfehlungen und die getroffenen Maßnahmen gegeneinander abzuwägen sind, stellt eine Prognoseentscheidung dar, bei der das Vorbringen des Unternehmers kritisch geprüft und abschließend gewürdigt werden muss (vgl. VwGH 12.09.2013, 2012/04/0010).
Schlagworte
Dienstleistung, Untersagung, Maßnahmen, Vergleich, BundesvergabegesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.70.15.2767.2018Zuletzt aktualisiert am
23.07.2019