RS Vwgh 2019/5/21 Ra 2018/19/0466

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Veröffentlicht am 21.05.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/18/0088 B 8. September 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die freiwillige Rückkehr in ihren Herkunftsstaat hat die Revisionswerberin unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass sie ihre Rechtsstellung als Asylwerberin bzw. ihre Ansprüche auf Asylgewährung in Österreich und die damit im Zusammenhang stehenden Verfahrensrechte nicht weiter aufrechterhalten will und demnach ihr rechtliches Interesse an einer Sachentscheidung über das angefochtene Erkenntnis, das sich für sie nicht mehr nachteilig auswirken kann, bereits vor Revisionserhebung weggefallen ist (Hinweis B vom 16. Dezember 2010, 2008/20/0502).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190466.L01

Im RIS seit

23.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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