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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt NiederösterreichNorm
AVG §1Rechtssatz
Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage, ob die Baubehörde oder die BH in erster Instanz für ein Bauansuchen sachlich zuständig ist, kommt es allein darauf an, ob das eingereichte Projekt eine gewerbliche Betriebsanlage darstellt. Dies ist an Hand der Bestimmungen der GewO 1994 zu beurteilen.
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050040.L05Im RIS seit
22.07.2019Zuletzt aktualisiert am
22.07.2019