RS Vwgh 2019/5/29 Ra 2018/06/0164

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Veröffentlicht am 29.05.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30
VwGG §47

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/06/0165

Rechtssatz

Die Regelungen über Kostenersatz in den §§ 47 ff VwGG sehen einen Kostenersatz für einen Schriftsatz, mit dem eine Stellungnahme in Bezug auf einen Antrag auf aufschiebende Wirkung erstattet wird, nicht vor (vgl. VwGH 17.4.2007, 2005/06/0354).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060164.L00

Im RIS seit

23.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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