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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Fr 2018/22/0004 B 23. Mai 2018 RS 1Stammrechtssatz
Ist ein Fristsetzungsantrag gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, so ist bei diesem Verfahrensstand nicht darüber abzusprechen, ob der Fristsetzungsantrag zum Zeitpunkt seiner Einbringung zulässig war (vgl. VwGH 2.3.2018, Fr 2018/01/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:FR2019180002.F00Im RIS seit
22.07.2019Zuletzt aktualisiert am
22.07.2019