RS Vwgh 2019/6/24 Fr 2019/18/0002

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Veröffentlicht am 24.06.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24
VwGG §33 Abs1
VwGG §38 Abs1
VwGG §38 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fr 2018/22/0004 B 23. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Ist ein Fristsetzungsantrag gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, so ist bei diesem Verfahrensstand nicht darüber abzusprechen, ob der Fristsetzungsantrag zum Zeitpunkt seiner Einbringung zulässig war (vgl. VwGH 2.3.2018, Fr 2018/01/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:FR2019180002.F00

Im RIS seit

22.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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