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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASchG 1994 §93Rechtssatz
Die Frage, ob eine Auflage in einem Genehmigungsbescheid nach § 37 AWG 2002 eine ausschließliche Arbeitnehmerschutzvorschrift darstellt oder nicht, betrifft nur den Einzelfall. Diese stellt nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigenden Auslegungsergebnis erzielt wurde (vgl. etwa VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0313, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050095.L01Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019