RS Vwgh 2019/6/27 Ra 2019/02/0017

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Veröffentlicht am 27.06.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38
AVG §56
VwGG §33 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/12/0038 B 22. April 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Nach dem Ergehen der Entscheidung des VwGH, deretwegen ein anderes Verfahren (vor einer Behörde) ausgesetzt worden war, ist das Verfahren über die Revision gegen den Aussetzungsbescheid gegenstandslos geworden und einzustellen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020017.L03

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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