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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/12/0038 B 22. April 2015 RS 1Stammrechtssatz
Nach dem Ergehen der Entscheidung des VwGH, deretwegen ein anderes Verfahren (vor einer Behörde) ausgesetzt worden war, ist das Verfahren über die Revision gegen den Aussetzungsbescheid gegenstandslos geworden und einzustellen.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020017.L03Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019