TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/14 W218 2183359-1

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Veröffentlicht am 14.05.2019
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Entscheidungsdatum

14.05.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W218 2168184-1/11E

W218 2168189-1/10E

W218 2168182-1/9E

W218 2168196-1/9E

W218 2168192-1/9E

W218 2183359-1/5E

Gekürzte Ausfertigung des am 29.04.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Benedikta TAURER über die Beschwerden von 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , geb. XXXX , 5.) XXXX und 6.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, vertreten durch RA Mag. BITSCHE, 1050 Wien, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland jeweils vom 04.08.2017, 1.) Zl. 1103941010-160154415, 2.) Zl. 1103942802-160154385, 3.) Zl. 1103539010-160136603, 4.) Zl. 1103938309-160154440, 5.) Zl. 1103938407-160154423 und 6.) Zl. 1169726205-171107706 jeweils wegen §§ 3, 8, 10, 57, 55 AsylG und §§ 46, 52, 55 FPG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.04.2019 zu Recht erkannt:

A)

Dem Antrag auf internationalen Schutz wird stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 XXXX , sowie gem. § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 iVm § 34 AsylG 2005 XXXX im Familienverfahren der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Der Status ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Es kommt ihnen hiermit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W218.2183359.1.00

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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