Index
L94402 Krankenanstalt Spital KärntenNorm
EStG 1988 §94 Z6 litcRechtssatz
Eine Verrechnungs- und Steuerungsstelle, die im Rahmen der "Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung" der Administration von Finanzströmen und dem regionen- und sektorenübergreifenden Gesundheitsmanagement dient, ist selbst keine Einrichtung, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringt, mag ihre Tätigkeit auch für die Erbringung dieser Leistungen durch andere unerlässlich sein. So sind etwa bei den Abrechnungen der Anstaltspflegeleistungen die Fondskrankenanstalten bzw. Sozialversicherungsträger Leistungsempfänger des Kärntner Gesundheitsfonds und nicht Versorgungs- oder Unterstützungsbedürftige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150040.J01Im RIS seit
19.07.2019Zuletzt aktualisiert am
19.07.2019