RS Vwgh 2019/6/5 Ra 2018/18/0507

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Veröffentlicht am 05.06.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3
AVG §68 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z3 litb
VwGG §42 Abs2 Z3 litc

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/18/0508Ra 2018/18/0509

Rechtssatz

Ist nicht ausgeschlossen, dass die behaupteten neuen Tatsachen, gemessen an der dem rechtskräftigen Erkenntnis des BVwG zu Grunde liegenden Rechtsanschauung, zu einem anderen Verfahrensergebnis führen, bedarf es einer die gesamten bisherigen Ermittlungsergebnisse einbeziehenden Auseinandersetzung mit ihrer Glaubwürdigkeit (vgl. VwGH 13.11.2014, Ra 2014/18/0025, sowie 26.7.2005, 2005/20/0343).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018180507.L00

Im RIS seit

23.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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