Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB; Aussagen einzelner PV; Zurechenbarkeit PVORechtssatz
Dagegen ist beispielsweise das Verhalten des Schriftführers eines DA, der im Rahmen einer dienstlichen Konferenz Vorwürfe gegen den DL erhebt, nur dem Schriftführer selbst als einzelnem PV und Bediensteten zuzurechnen, nicht aber dem PVO (BVwG vom 6. Juni 2016, W 129.2123678-1/5E). Das BVwG hat in diesem Erkenntnis zudem rechtskräftig ausgesprochen, dass es sich dann, wenn eine Tätigkeit erkennen lässt, dass sie auf einen spontanen Entschluss zurückzuführen ist, dem kein Beschluss des PVO vorangegangen sein kann, sogar bei einer Handlung des Vorsitzenden nicht um eine Geschäftsführungstätigkeit des PVO handelt (Schragel, PVG, § 41, Rz 1, mwN). Somit kann es sich lt. BVwG erst recht dann um keine Geschäftsführungstätigkeit des PVO handeln, wenn sie von einem anderen Mitglied als dem Vorsitzenden gesetzt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A21.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019