Norm
PVG §2Schlagworte
keine Mitwirkungsrechte der PV bei Strukturänderungen wie Zuständigkeitswechsel von Dienststellen; Mitwirkungsrecht der PV infolge von StrukturänderungenRechtssatz
Das Mitwirkungsrecht der PV entsteht erst dann, wenn die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Organisationsänderung konkret in Angriff genommen werden. Näheres siehe in dem vorzitierten Prüfungsergebnis vom 16. Oktober 2017, S. 4 bis 7. Es gilt daher auch für das ggst. Verfahren, dass es sich bei der Frage, ob nicht Versetzungsbescheide zur neuen Dienstbehörde erforderlich wären, um deren Zuständigkeit zu begründen, nicht um eine Frage des Personalvertretungsrechtes handelt; der PVAB kommt daher diesbezüglich keine Zuständigkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:B4.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019