Entscheidungsdatum
10.05.2019Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W251 2181859-1/14E
W251 2181920-1/13E
W251 2181932-1/8E
W251 2181925-1/7E
W251 2181930-1/8E
Gekürzte Ausfertigung des am 24.04.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Angelika SENFT als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geboren am XXXX , 2) XXXX , geboren am XXXX , 3) XXXX , geboren am XXXX , 4)
XXXX , geboren am XXXX und 5) XXXX , geboren am XXXX , alle StA. Afghanistan und vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl
1) vom 16.11.2017 ZI.1097015909 - 151887146, 2) vom 17.11.2017 ZI. 1097016002 - 151887154, 3) vom 20.11.2017 ZI. 1097016209 - 151887175, 4) vom 20.11.2017 ZI. 1097016307 - 151887189 und 5) vom 24.11.2017 ZI 1097016100 - 151887162, nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt:
A)
l. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG, sowie XXXX , XXXX , XXXX und XXXX jeweils gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
III. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte II. bis
VI. der angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG ersatzlos behoben.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 3 Abs 4 AsylG kommt den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte zu. Die Aufenthaltsberechtigung gilt drei Jahre.
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.04.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W251.2181925.1.00Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019