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L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Für die Frage des nachträglichen Kostenersatzes aus verwertbarem Vermögen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich, zumal es nicht um den Abspruch geht, was zu einem bestimmten Zeitpunkt (etwa jenem der Erlassung des verwaltungsbehördlichen Bescheides) oder in einem bestimmten Zeitraum rechtens war, sondern um die aktuelle Begründung einer Zahlungsverpflichtung des Mindestsicherungsbeziehers (vgl. VwGH 28.2.2018, Ra 2016/10/0055).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100129.L01Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019