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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z1Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Beurteilung der 4-Kilometer-Entfernung (§ 29 Abs. 3 Z 1 ApG 1907) ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der öffentlichen Apotheke der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Rücknahme einer Hausapothekenbewilligung erfüllt sind (vgl. VwGH 5.4.2004, 2004/10/0006-0007; 22.12.2003, 2003/10/0263). Dies gilt daher grundsätzlich auch für die Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 Abs. 3 Z 2 ApG 1907. Zu prüfen ist daher, ob sich die ärztliche Hausapotheke zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Apotheke in einer Gemeinde befindet, auf die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Z 1 oder des § 10 Abs. 3 ApG 1907 zutreffen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100034.L02Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019