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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AVG §8Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/07/0381Ra 2018/07/0382Rechtssatz
Der EuGH betont in seinem Urteil vom 20. Dezember 2017, C-664/15, Protect, der Umweltorganisation kann schwerlich zur Last gelegt werden, die Anwendung der Ausschlussregelung des § 42 AVG nicht dadurch verhindert zu haben, dass sie bereits im Stadium des Verwaltungsverfahrens Einwendungen wegen Verletzung wasserrechtlicher Vorschriften, die der Umsetzung der Richtlinie 2000/60 dienen, erhoben habe. Vor allem aber unterstrich der EuGH, dass der Vorwurf, nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben zu haben, um die Anwendung der Ausschlussregelung des § 42 AVG zu verhindern, darauf hinauslaufen dürfte, zu verlangen, dass die Organisationen eine Verpflichtung erfüllen, die sie von vornherein nicht erfüllen können. Es gilt aber der Grundsatz, dass niemand zu unmöglichen Leistungen verpflichtet ist. Diese grundlegende Aussage gilt auch für ein wasserrechtliches Verfahren, weshalb den anerkannten Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 6 und 7 UVPG 2000 nicht entgegengehalten werden kann, sie seien mit ihrem Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung im Änderungsverfahren präkludiert. Im Sinne der EuGH-Judikatur ist vielmehr davon auszugehen, dass mit der Annahme einer Präklusion dieser Umweltorganisationen das mit Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens iVm Art. 47 GRC aus Art. 4 der Wasserrahmen-RL garantierte Recht, bei einem Gericht einen Rechtsbehelf einzulegen, übermäßig beschränkt würde (vgl. VwGH 28.3.2018, Ra 2015/07/0055).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62015CJ0664 Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070380.L02Im RIS seit
27.08.2019Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019