Norm
StGB §19 Abs2Rechtssatz
Die Höhe des der Entscheidung über die Höhe des Tagessatzes zugrunde zu legenden (Netto-)Einkommens ist eine Tatfrage. Unter den (eigenständigen) strafrechtlichen Einkommensbegriff fallen alle Einkünfte des Täters unabhängig von ihrer steuerrechtlichen Natur.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132637Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019