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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/02/0050 B 29.03.2019Ro 2019/02/0004 E 13.05.2019Rechtssatz
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die schnelle Abfolge von einzelnen Spielen mit schneller Entscheidung über Gewinn und Verlust ein erhöhtes Spielsuchtpotential in sich birgt (vgl. die Erläuterungen (ErläutRV LT 3/2016 9f von 15 LG - 02293-2015/000)) und dem in den Erläuterungen klar zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers (... Satz im Tennis...), kann die vom VwG vertretene Ansicht, nicht Spiele oder Punkte, sondern der Satz im Tennis ist das kleinste Teilergebnis, auf das gemäß § 25 Wr WettenG 2016 erlaubterweise gewettet werden darf, nicht als rechtswidrig erkannt werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020025.L01Im RIS seit
06.02.2020Zuletzt aktualisiert am
06.02.2020