Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
05.04.2019Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §9Rechtssatz
Maßstab der technischen und wirtschaftlichen Angebotsprüfung ist, ebenso wie im öffentlichen Bereich, auch im Sektorenbereich die Ausschreibung. Dabei hat die Auftraggeberin bei den Angeboten, die für die Zuschlagsentscheidung in Frage kommen, ua die Angemessenheit der Preise zu prüfen. Auch wenn die Vorgaben für Sektorenauftraggeber gegenüber den Vorgaben für öffentliche Auftraggeber reduziert sind, kann die Rechtsprechung zur vertieften Angebotsprüfung für öffentliche Auftraggeber auch auf den Sektorenbereich übertragen werden (vgl VwGH 2008/04/0082).
Schlagworte
Vergaberecht; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Dienstleistungsauftrag; Sektorenbereich; Leistungsfähigkeit; Eignung; Kalkulation; vertiefte Angebotsprüfung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.1.002.2019Zuletzt aktualisiert am
15.07.2019