Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
05.04.2019Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §9Rechtssatz
Eine vertiefte Angebotsprüfung ist eine Plausibilitätsprüfung, bei der nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen, sondern nur grob geprüft werden muss, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann. Dies erfordert eine inhaltlich begründete, auf betriebswirtschaftlichen Fakten aufbauende Erklärung (vgl BVwG W139 2206369-2).
Schlagworte
Vergaberecht; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Dienstleistungsauftrag; Sektorenbereich; Leistungsfähigkeit; Eignung; Kalkulation; vertiefte Angebotsprüfung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.1.002.2019Zuletzt aktualisiert am
15.07.2019