RS Lvwg 2019/5/20 LVwG-AV-1145/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.05.2019

Norm

NAG 2005 §11 Abs2 Z2
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §21a Abs1
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verschafft ein Mietvertrag in der Regel einen Rechtsanspruch auf die gemietete Unterkunft (vgl VwSlg 15.504A/2000). Auch eine Wohnrechtsvereinbarung, in der die Beendigung durch gerichtliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats und nur aus wichtigen Kündigungsgründen vorgesehen ist, begründet einen Rechtsanspruch (vgl VwGH 2008/22/0409).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; ortsübliche Unterkunft; Sprachnachweis; Familienrichtsatz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1145.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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