Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.05.2019Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z2Rechtssatz
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verschafft ein Mietvertrag in der Regel einen Rechtsanspruch auf die gemietete Unterkunft (vgl VwSlg 15.504A/2000). Auch eine Wohnrechtsvereinbarung, in der die Beendigung durch gerichtliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats und nur aus wichtigen Kündigungsgründen vorgesehen ist, begründet einen Rechtsanspruch (vgl VwGH 2008/22/0409).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; ortsübliche Unterkunft; Sprachnachweis; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1145.001.2018Zuletzt aktualisiert am
15.07.2019