Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30a Abs2Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch ein nur mangelhaft erfüllter Mängelbehebungsauftrag der völligen Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen. Somit schließt die teilweise Erfüllung des Auftrages zur Behebung der Mängel einer Revision den Eintritt der in § 30a Abs. 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Revision nicht aus (vgl. z.B. VwGH 10.10.2014, Ro 2014/05/0074, zur gleichlautenden Bestimmung des § 34 Abs. 2 VwGG; vgl. auch VwGH 17.10.2017, Ro 2016/15/0020, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150016.J00Im RIS seit
12.07.2019Zuletzt aktualisiert am
12.07.2019