RS Lvwg 2019/5/24 LVwG-AV-405/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.05.2019

Norm

NatSchG NÖ 2000 §6 Z3
NatSchG NÖ 2000 §35 Abs2
StGG Art5
StGG Art6

Rechtssatz

Mobile Heime und Wohnwagen sind alle Objekte, die nach ihrer Ausstattung dem Aufenthalt oder der Unterkunft von Personen dienen können und ortsbeweglich ausgestaltet sind. Als Wohnwagen ist ein solches Objekt dann anzusehen, wenn es den regelmäßig vorausgesetzten Merkmalen eines auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwendenden Anhängers iSd KFG entspricht.

Schlagworte

Landwirtschaft und Natur; Naturschutz; Mobilheim; Wohnwagen; Entfernungsauftrag; Verfassungskonformität;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.405.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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