Entscheidungsdatum
09.04.2019Norm
AsylG 2005 §3Spruch
L504 2106491-1/24E
L504 2106493-1/16E
L504 2106488-1/16E
L504 2106492-1/16E
Gekürzte Ausfertigung des am 19.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von 1. XXXX , 2. XXXX , 3. XXXX ,
4. XXXX , geb. XXXX 2. XXXX , 3. XXXX , 4. XXXX , StA. 1.-4. staatenlos (Palästinensische Autonomiegebiete-Gaza), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.03.2015, Zl. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 zu Recht erkannt:
A)
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG idgF wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG idgF der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG idgF wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG idgF wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG idgF wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:L504.2106491.1.00Zuletzt aktualisiert am
11.07.2019