Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.07.2019Norm
TourismusG Vlbg 1997 §7Abs1Rechtssatz
Durch die Überlassung von Arbeitskräften an in einer Vorarlberger Gemeinde ansässige Unternehmen begründet ein Unternehmen mit Sitz im Ausland keinen Standort im Sinne des § 7 Tourismusgesetzes in dieser Gemeinde.
Schlagworte
Tourismusbeitrag, Standort, Personalleasing, Firmensitz im AuslandAnmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (20.10.2021, Ra 2019/13/0104) als unbegründet abgewiesen.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.363.3.2019.R10Zuletzt aktualisiert am
16.11.2021