Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.05.2019Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Wasseranschlussabgabe bzw der Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe ergibt sich der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld aus § 15 Abs 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 als lex specialis zu § 4 Abs 1 BAO. Die Abgabenschuld ist dabei nach der Rechtslage im Entstehungszeitpunkt der Schuld zu beurteilen (vgl VwGH 90/17/0126; 95/17/0452).
Schlagworte
Finanzrecht; Wasseranschlussabgabe; Ergänzungsabgabe; Entstehung; Veränderungsanzeige; Geschoßfläche;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.315.001.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019